Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Toll & Toll Bau GmbH , Schwedenstraße 9, D-13359 Berlin (nachfolgend kurz Auftragnehmer), bietet ihrem Auftraggeber einen Komplettservice für Haus- und Wohnungssanierung, sowie für Bürosanierungen an. Unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer seine Leistungen anbietet und welche Leistungsinhalte hiervon im Einzelnen umfasst sind, wird durch das Angebot an den Auftraggeber und die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.
1. Allgemeines
1.1. Von Seiten des Auftragnehmers ist niemand (Geschäftsführung, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen) berechtigt, mündliche Vereinbarungen zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
1.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auszuführenden Handwerksarbeiten durch Fachkräfte oder geschultes Personal durchzuführen. Der Auftragnehmer ist in diesem Rahmen berechtigt, Dritte und Erfüllungsgehilfen mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein Vertragsschluss über die angebotenen Leistungen des Auftragnehmers kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung (per Post, per Telefax, per E-Mail) des Angebots an den Auftragnehmer gesendet hat (Auftragserteilung) und der Auftragnehmer diesen Auftrag anschließend ausdrücklich bestätigt und annimmt (Auftragsbestätigung). Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
2.2. Der Versand der Rechnung, sowie eventueller Zahlungserinnerungen und Mahnungen erfolgen in der Regel elektronisch per E-Mail an die in der Auftragsbestätigung benannten E-Mail-Adresse. Sofern der Auftraggeber dieser Übermittlungsform nicht zustimmt, muss er dies, unverzüglich nach Zugang der Auftragsbestätigung, ausdrücklich dem Auftragnehmer gegenüber erklären, sodass ihm die Rechnung schriftlich per Post versandt werden kann.
2.3. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über eine Änderung der in der Auftragsbestätigung benannten Rechnungsadresse oder der für die Auftragsdurchführung, den Rechnungsempfang usw. genutzten EMail-Adresse zu informieren. Sofern eine derartige Mitteilung unterbleibt, wird davon ausgegangen, dass die versandten Rechnungen, Mahnungen, Dokumente und andere Nachrichten, automatisch in den Machtbereich des Auftraggebers gelangen.
3. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts, Rücktrittsrechte des Auftraggebers und des Auftragnehmers
3.1. Gesetzliches Widerrufsrecht
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts:
Sie haben das Recht innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Toll & Toll Bau GmbH, Schwedenstraße 9, D-13359 Berlin , Tel: +49 (0) 30 200 089 180, E-Mail: info@tollundtoll.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das in der Anlage beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts:
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
3.2. Zusätzliches Kündigungsrecht des Auftraggebers (§ 648 BGB)
Dem Auftraggeber steht neben dem Widerrufsrecht ein Kündigungsrecht nach § 648 BGB zu. Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen, wobei er sich jedoch dasjenige anrechnen lassen muss, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Gesetzlich wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Nettovergütung zustehen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis niedrigerer Kosten vorbehalten.
3.3. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber bei Abschluss des Vertrags schuldhaft falsche Angaben über seine Person, die zur Auftragsdurchführung und Geltendmachung seiner Werklohnforderung wesentlich sind (z.B. Vorname, Nachname, Rechnungsanschrift, etc.), gemacht hat. Der Auftragnehmer kann zudem vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber bei Abschluss des Vertrags schuldhaft falsche Angaben über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat. Weitere gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte des Auftragnehmers gegenüber dem Auftragnehmer, insbesondere die Kündigung aus einem wichtigen Grund, bleiben bestehen.
4. Durchführbarkeit
4.1. Der Auftraggeber erbringt alle nötigen Angaben (Ziffer 2.1.) nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig. Sollte sich herausstellen, dass eine der Angaben schuldhaft unzutreffend ist und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht zu den vereinbarten Konditionen oder insgesamt erbracht werden kann, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Zudem kann es zu Mehrkosten kommen, welche vorab mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.
4.2. Selbiges betrifft auch Umstände, die eine Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung unmöglich machen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die örtlichen oder rechtlichen Gegebenheiten dem Ausführen der vertraglich vereinbarten Arbeiten inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen entgegenstehen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der im Kostenvoranschlag stehenden Angaben gemäß § 649 Abs. 1BGB.
5. Bestandteile des Vertrages
5.1. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag besteht ausschließlich aus den nachfolgenden Dokumenten:
■ der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ohne Anlagen),
■ dem schriftlich bestätigten Angebot des Auftraggebers (=Auftragserteilung),
■ der Angebotsannahme des Auftragnehmers (= Auftragsbestätigung des Auftragnehmers),
■ der vorangegangene beidseitige E-Mail-Verkehr, einschließlich der im Bedarfsfall beigefügten Bedenkenanmeldungen.
5.2. Falls mehrere Angebote aufgrund von nötigen Änderungen erstellt und an den Auftraggeber versandt werden, so kann die Auftragserteilung immer nur auf dem Angebot des Auftragnehmers basieren, welcher vom Auftraggeber ausdrücklich angenommen wurde.
5.3. Die im Bedarfsfall versendeten Bedenkenanmeldungen werden bei Vertragsschluss Vertragsbestandteil ohne, dass eine separate Gegenzeichnung oder Annahme seitens des Kunden nötig ist.
5.4. Dem Auftragnehmer ist es gestattet andere, qualitativ gleichwertige Produkte, als die im Angebot genannten einzusetzen.
6. Auslegung des Vertrages
6.1. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag enthält eine abschließende und umfassende Beschreibung des Leistungsgegenstandes und geht allen anderen Dokumenten vor. Der Auftragnehmer übernimmt über die ausdrücklich im Vertrag geregelten Leistungen hinaus keine weitergehenden Leistungsverpflichtungen.
6.2. Als Grundlage dieses Vertrages gelten die Regelungen des BGB.
7. Pflichten des Auftragnehmers; Abnahme
7.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die vertraglich vereinbarten Arbeiten fachgerecht und durch geschultes Personal durchzuführen. Es ist dem Auftragnehmer gestattet die Leistungen durch einen von ihm zur Leistung bestimmten Nachunternehmer durchführen zu lassen.
7.2. Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach § 640 BGB.
7.3. Im Falle einer mangelhaft erbrachten Arbeit des Auftragnehmers besitzt dieser zunächst das Recht zur Nacherfüllung, wobei er auch statt der Beseitigung des Mangels ein neues Werk herstellen kann. Erst wenn eine angemessene Anzahl an Versuchen zur Nacherfüllung, aufgrund schuldhaften Verhaltens des Auftragnehmers, gescheitert ist oder der Auftragnehmer die Nacherfüllung verweigert, kann der Auftraggeber weitergehende Rechte (z.B. Rücktritt, Schadensersatz, Selbstvornahme, Minderung, etc.) geltend machen.
8. Pflichten des Auftraggebers
8.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Abnahme persönlich zu erscheinen und die Abnahme, mittels des Abnahmeprotokolls, persönlich zu erklären. Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein persönlich zu erscheinen, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass ihn eine vertretungsberechtigte Person an dem Abnahmetermin vor Ort vertritt. Lässt sich der Auftraggeber vertreten, so hat er den von ihm gewählten Vertreter einwandfrei zuordenbar beim Auftragnehmer zu benennen.
9. Nachträge und Regiestunden
9.1. Sofern der Auftragnehmer weitere, nicht vom Angebot umfasste, Arbeiten durchführen lässt, so sind diese als Nachtrag zu behandeln.
10. Termine, Verzug
10.1. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt zu dem unverbindlichen Ausführungstermin. Die Parteien stellen klar, dass mit der Setzung eines Termins kein absolutes Fixgeschäft vereinbart wurde.
10.2. Treten vom Auftragnehmer oder seinen Vorlieferanten bzw. Nachunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verschieben sich angegebene Termine entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die er im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
10.3. Der Eintritt des Verzugs des Auftragnehmers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch auf Verzugsentschädigung entsteht nur, wenn (und soweit der Auftraggeber nachweist, dass) die Verzögerung vom Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder seinen Vorlieferanten zu vertreten ist. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,2% des Nettopreises (Liefer-/Auftragswert), insgesamt jedoch höchstens 2% des Auftragswerts. Ein anderer oder weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftraggeber gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
10.4. Die Rechte des Auftraggebers gem. Ziffer 10 und die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
11. Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche; Verjährung
11.1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderleistung sowie unsachgemäße Leistung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
11.2. Grundlage der Mängelhaftung ist der vereinbarte Leistungsumfang. Als Vereinbarung über den Leistungsumfang gelten alle Beschreibungen, die Gegenstand des Vertrages sind.
11.3. Soweit die Leistung nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Auftragnehmer jedoch keine Haftung.
11.4. Ist die geleistete Arbeit mangelhaft, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit
zu geben, das beanstandete Objekt zu Prüfzwecken zugänglich zu machen. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Auftragnehmer, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers als unberechtigt heraus, weil die Ursache des Mangels in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt, kann der Auftragnehmer die hieraus entstandenen Kosten vom Auftraggeber ersetzt verlangen.
11.5. Im Falle des Fehlschlags der Nacherfüllung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anderes geregelt wurde.
12. Haftung
12.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
12.2. Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die dadurch entstehen, dass er eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In dem Fall ist die Haftung auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
12.3. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Arglist und Nichteinhaltung einer von ihm abgegebenen Garantie. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt das auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
12.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
13. Preise und Zahlungsbedingungen
13.1. Die Preise des Auftragnehmers gelten für den in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
13.2. Rechnungen werden im Regelfall innerhalb von 7 Tagen nach Zugang fällig. Ein Skontoabzug wird ausgeschlossen. Es ist dem Auftragnehmer gestattet die Fälligkeit für jede Rechnung individuell festzusetzen.
13.3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag des Auftraggebers handelt.
14. Datenschutz
14.1. Der Auftragnehmer beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
14.2. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Vertragserfüllung berechtigt, die erhobenen Kundendaten zur Erfüllung des Geschäftszweckes elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten, soweit schützenswerte Belange des Kunden dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Die Vertragssprache ist deutsch.
15.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.3. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist oder über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt. Diese Gerichtsstandswahl greift nicht für Verbraucher.
15.4. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
15.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind (also z.B. Abnahmen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
AGB_3.1_Stand 02/2024
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
1. An
Toll & Toll Bau GmbH
Schwedenstraße 9
13359 Berlin
E-Mail: info@tollundtoll.de
2. Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren /
die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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(Name der Ware, ggf. Bestellnummer und Preis)
3. Bestellt am:
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(Datum)
4. Erhalten am:
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(Datum)
5.
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(Name, Anschrift des Verbrauchers)
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6.Datum
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7. Unterschrift Kunde